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AG Cottbus, 04.07.2007 - 53 F 252/06 |
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Verfahrensgang
- AG Cottbus, 04.07.2007 - 53 F 252/06
- OLG Brandenburg, 26.09.2007 - 9 WF 279/07
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 9 WF 84/09
Elterliche Sorge: Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Durchführung eines …
Mit einem im November 2006 angestrengten Verfahren bei dem Amtsgericht Cottbus, Az. 53 F 252/06, beantragte der Kindesvater, ihm gemäß § 1628 Abs. 1 Satz 1 BGB die alleinige Entscheidung zu übertragen, ob die Vaterschaft im Namen des Kindes angefochten werden soll.Im Termin am 9. Juni 2008 haben die Beteiligten zu 1. und 2. insoweit eine familiengerichtlich genehmigte Vereinbarung dahin geschlossen, dass dem Antragsteller die Entscheidungsbefugnis darüber übertragen wird, ob B... R... gegen den Antragsteller eine Klage auf Anfechtung der Vaterschaft erheben kann (vgl. Bl. 188 ff/191 des Vorverfahrens des Amtsgerichts Cottbus zum Az. 53 F 252/06).
Dies gilt aber nicht für die - im vorliegenden Fall im Ergebnis des zum Az. 53 F 252/06 des Amtsgerichts Cottbus geführten Verfahrens nach § 1628 BGB - dem Antragsteller allein obliegende Entscheidung darüber, ob die Vaterschaft im Namen des Kindes angefochten werden soll.